Kosten Freiberufliche Spitex Pflege Stucki

Die Kosten für freiberufliche Spitex-Leistungen sind kantonal festgelegt und werden Ihnen gemäss den Vorgaben des Kantons Zürich oder St.Gallen in Rechnung gestellt. 

Es gilt der sogenannte Tarifschutz für alle. Das heisst, niemand darf Ihnen für Pflege einen beliebigen Preis in Rechnung stellen.

Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex habe ich keine Aufnahmepflicht und deshalb kann ich der Gemeinde nur tiefere Tarife (Normdefizit) in Rechnung stellen. 

 

Für die Spitexeinsätze stelle ich monatlich 3 Rechnungen aus

 

1. Rechnung an Krankenkasse/ Versicherung

 

a) CHF 79.90 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 63.00 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 52.60 Grundpflege

 

Die Patientenbeteiligung wird von diesem Betrag abgezogen. Für Sie fällt seitens der Krankenkasse zusätzlich der Selbstbehalt von 10% von maximal 700.- pro Jahr zusätzlich zur Franchise an, im Rahmen der Kosten KVG.

 

IV Tarife

a) CHF 103.65 Abklärung, Beratung und Koordination 

b) CHF 103.65 Untersuchung und Behandlung

c) Grundpflege  (keine separate Vergütung durch IV)

 

UV/MV Tarife

a) CHF 103.65 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 103.65 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 81.00  Grundpflege

 

Bei AÜP (Akut- und Übergangspflege)

Benötigen Sie nach dem Spitalaustritt max 2 Stunden Pflege pro Tag und über maximal 14 Tage, dann kann der Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnen. (Art. 25a Abs. 2 KVG)

Die Rechnung wird Tier garant an den Patienten gestellt.

 

a) CHF 121.22 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 119.24 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 105.60 Grundpflege

Diese Leistungen sind zu 55% von der öffentlichen Hand getragen und zu 45% durch den Versicherer.

 

MiGel Leistungen können separat abgerechnet werden.

Für die Beschaffung von Pflege und Verbandsmaterial arbeite ich mit den Hausärzten (Rezept), Ihrer Wunschapotheke oder Publicare zusammen.

 

2a. Rechnung an Sie im Kanton Zürich

Patientenbeteiligung

CHF 7.65 pro Besuchstag, maximal pro Jahr 2792.-

(Die Kosten der Patientenbeteiligung (Pflegekostenbeteiligung) betragen im Pflegeheim CHF 23.- pro Tag und der Maximalbetrag pro Jahr ist schweizweit begrenzt auf CHF 5613.70 .- )

 

2b. Rechnung an Sie im Kanton St. Gallen

Patientenbeteiligung

a) CHF 15.35 oder 20% des Versicherer Anteils für Abklärung, Beratung und Koordination, max. 15.35 pro Tag

b) CHF 12.60 oder 20% des Versicherer Anteils für Untersuchung und Behandlung, max. 15.35 pro Tag

c) CHF 10.50  oder 20% des Versicherer Anteils für Grundpflege max. 15.35 pro Tag

 

 

Bei IV (Kinderpflege) und UV (Unfall), Akut und Übergangspflege darf keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt werden.

Bei Ergänzungsleistungen kann der Antrag an die Gemeinde gestellt werden, dass diese Kosten vergütet werden.

 

3a. Rechnung an die Wohngemeinde im Kanton Zürich

Krankheit

Die Gemeinden übernehmen bei Krankheit im Kanton Zürich die sogenannten Normkosten. Diese sind für Freiberufliche niedriger als für die öffentliche Spitex. Im Gegensatz zu dieser haben Freiberufliche keine Aufnahmepflicht.

Tarife pro Std. für Freiberufliche im Kanton Zürich:

a) CHF 54.10 Abklärung, Beratung und Koordination

b) CHF 55.75 Untersuchung und Behandlung

c) CHF 41.05 Grundpflege

(Abzüglich der in Kosten gestellten Patientenbeiträge CHF 7.65 pro Tag (Pflegeheim CHF 23.- pro Tag)

  

Haushalt und Betreuung

Die Haushaltleistungen rechne ich mit Ihnen im Tarif von CHF 60.- pro Std. ab

Das abholen von Material oder Medikamenten in der Apotheke verrechne ich auch als Haushalts-/Betreuungsleistung.

Klären Sie mit Ihrem Versicherer ab, welche Kosten er bereit zu tragen ist, dies bewegt sich zwischen 50.-bis 74.- Franken pro Stunde.