Die Kosten für freiberufliche Spitex-Leistungen sind kantonal festgelegt und werden Ihnen gemäss den Vorgaben des Kantons Zürich oder St.Gallen in Rechnung gestellt.
Es gilt der sogenannte Tarifschutz für alle. Das heisst, niemand darf Ihnen für Pflege einen beliebigen Preis in Rechnung stellen.
Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex habe ich keine Aufnahmepflicht und deshalb kann ich der Gemeinde nur tiefere Tarife (Normdefizit) in Rechnung stellen.
Für die Spitexeinsätze stelle ich monatlich 3 Rechnungen aus
1. Rechnung an Krankenkasse/ Versicherung
Die Krankenkasse zahlt schweizweit für sämtliche im jeweiligen Kanton anerkannten Spitex-Leistungsanbieter und freiberuflichen Pflegefachpersonen. Sie haben also freie Wahl beim Anbieter.
a) CHF 79.90 Abklärung, Beratung und Koordination
b) CHF 63.00 Untersuchung und Behandlung
c) CHF 52.60 Grundpflege
Die Patientenbeteiligung wird von diesem Betrag abgezogen. Für Sie fällt seitens der Krankenkasse zusätzlich der Selbstbehalt von 10% von maximal 700.- pro Jahr zusätzlich zur Franchise an, im Rahmen der Kosten KVG.
IV Tarife
a) CHF 114.96 Abklärung, Beratung und Koordination (Defizit Gemeinde CHF 2.95)
b) CHF 114.96 Untersuchung und Behandlung
c) Grundpflege (keine separate Vergütung durch IV)
UV/MV Tarife
a) CHF 114.96 Abklärung, Beratung und Koordination (Defizit Gemeinde CHF 2.95)
b) CHF 99.96 Untersuchung und Behandlung
c) CHF 90.00 Grundpflege (keine separate Vergütung durch IV)
Bei AÜP (Akut- und Übergangspflege)
Stand 2024 vgl. https://www.zh.ch/de/gesundheit/heime-spitex/pflegefinanzierung.html
Benötigen Sie nach dem Spitalaustritt max 2 Stunden Pflege pro Tag und über maximal 14 Tage, dann kann der Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnen. (Art. 25a Abs. 2 KVG)
Die Rechnung wird Tier garant an den Patienten gestellt.
a) CHF 121.22 Abklärung, Beratung und Koordination
b) CHF 119.24 Untersuchung und Behandlung
c) CHF 105.60 Grundpflege
Diese Leistungen sind zu 55% von der öffentlichen Hand getragen und zu 45% durch den Versicherer.
MiGel Leistungen können separat abgerechnet werden.
Für die Beschaffung von Pflege und Verbandsmaterial arbeite ich mit den Hausärzten (Rezept), Ihrer Wunschapotheke oder Publicare zusammen. Das hat den Vorteil, dass sie jederzeit Einfluss auf Ihre Bestellungen übernehmen, die Kosten im Blick behalten und diesbezüglich autonom bleiben können. Selbstverständlich unterstütze ich Sie dabei. MiGel Leistungen darf ich aber auch selbst und separat mit Ihnen direkt abrechnen, dies spreche ich mit Ihnen ab.
2a. Rechnung an Sie im Kanton Zürich
Patientenbeteiligung
CHF 7.65 pro Besuchstag, maximal pro Jahr 2792.-
(Die Kosten der Patientenbeteiligung (Pflegekostenbeteiligung) betragen im Pflegeheim CHF 23.- pro Tag und der Maximalbetrag pro Jahr ist schweizweit begrenzt auf CHF 5613.70 .- )
2b. Rechnung an Sie im Kanton St. Gallen
Patientenbeteiligung
a) CHF 15.35 oder 20% des Versicherer Anteils für Abklärung, Beratung und Koordination, max. 15.35 pro Tag
b) CHF 12.60 oder 20% des Versicherer Anteils für Untersuchung und Behandlung, max. 15.35 pro Tag
c) CHF 10.50 oder 20% des Versicherer Anteils für Grundpflege max. 15.35 pro Tag
Bei IV (Kinderpflege) und UV (Unfall), Akut und Übergangspflege darf keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt werden.
Bei Ergänzungsleistungen kann der Antrag an die Gemeinde gestellt werden, dass diese Kosten vergütet werden.
3a. Rechnung an die Wohngemeinde im Kanton Zürich
Krankheit
Die Gemeinden übernehmen bei Krankheit im Kanton Zürich die sogenannten Normkosten. Diese sind für Freiberufliche niedriger als für die öffentliche Spitex. Im Gegensatz zu dieser haben Freiberufliche keine Aufnahmepflicht.
Tarife pro Std. für Freiberufliche im Kanton Zürich:
a) CHF 54.10 Abklärung, Beratung und Koordination
b) CHF 55.75 Untersuchung und Behandlung
c) CHF 41.05 Grundpflege
(Abzüglich der in Kosten gestellten Patientenbeiträge CHF 7.65 pro Tag (Pflegeheim CHF 23.- pro Tag)
Bei MV/UV/IV und bei Akut und Übergangspflege
Nicht beauftragte Leistungserbringer inkl. Freiberufliche erhalten auf Abklärungsleistungen CHF 2.95 Std.
3b. Rechnung an die Wohngemeinde im Kanton St. Gallen
Krankheit
Die Gemeinden übernehmen bei Krankheit im Kanton St. Gallen die sogenannten Normkosten. Diese sind für Freiberufliche niedriger als für die öffentliche Spitex. Im Gegensatz zu dieser haben Freiberufliche keine Aufnahmepflicht.
Tarife pro Std. für Freiberufliche im Kanton St. Gallen:
a) CHF 34.- Abklärung, Beratung und Koordination
b) CHF 34.- Untersuchung und Behandlung
c) CHF 34.- Grundpflege
Abzüglich der in Kosten gestellten Patientenbeiträge
a) CHF 15.35 oder 20% des Versicherer Anteils für Abklärung, Beratung und Koordination, max. 15.35 pro Tag
b) CHF 12.60 oder 20% des Versicherer Anteils für Untersuchung und Behandlung, max. 15.35 pro Tag
c) CHF 10.50 oder 20% des Versicherer Anteils für Grundpflege max. 15.35 pro Tag
Bei MV/UV/IV und bei Akut und Übergangspflege
Weitere Tarife siehe Gesetzgebung, wird sehr selten angewendet.
Haushalt und Betreuung
Die Haushaltleistungen rechne ich mit Ihnen im Tarif von CHF 80.- pro Std. Die Wegkosten werden nicht separat verechnet, da diese Leistungen in Verbindung mit der Pflege stattfinden, deshalb ist mein Tarif höher als der von anderen. Das abholen von Material oder Medikamenten in der Apotheke verrechne ich auch als Haushalts-/Betreuungsleistung.
Die öffentlichen Spitexbetriebe können tiefere Tarife anbieten, da die Gemeinde die Haushaltleistungen subventioniert.
Diese Rechnung erfolgt an Sie persönlich. Diese Leistungen werden teilweise von einer Zusatzversicherung übernommen. Bitte klären Sie dies ab.
Ich bin froh, wenn Sie lange Haushalteinsätze andersweitig vergeben können, denn es hat nicht genügend Pflegefachpersonal und deshalb möchte ich mich vor allem auf Pflegeleistungen konzentrieren.
Klären Sie mit Ihrem Versicherer ab, welche Kosten er bereit zu tragen ist, dies bewegt sich zwischen 50.-bis 74.- Franken pro Stunde.
Gedanken zu Vollkosten
Eine freiberufliche Dipl. Pflegefachperson darf also im Schnitt pro Std. knapp CHF 93.00-131.01- Vollkosten verrechnen im Kanton Zürich, im Kanton St. Gallen weniger. In diesen ist die Restdeckung enthalten wie z.B. die Wegzeit, die Fahrkosten, das Auto, die Raummiete, die Kosten für Schutzmaterial, Kleidung, Reinigung der Kleidung, Aufwand für Buchhaltung und Administration, obligatorische Weiterbildungen, Statistik für Kanton, Versicherungen z.B. Haftpflicht, Software für Pflegedokumentation und von den Kassen geforderte digitale Abrechnung, Mahnwesen etc.
Diese Vollkosten werden staatlich festgelegt über einen durchschnittlichen Verdienst einer Diplomierten 40-jährigen Pflegefachfrau in Anstellung. Die Normkosten sind im Kanton Zürich für Freiberufliche Dipl. Pflegefachfrauen auf dem Stand von 2020 unverändert geblieben.
Immer wieder erhalte ich aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis Bemerkungen, dass CHF 100.- pro Stunde Vollkosten sehr viel seien und sie finden wir Pflegefachfrauen seien überzahlt.
Zum Vergleich: Zum Räder wechseln beim Autmech bezahle ich CHF 100.- pro Stunde, beim Coiffeur und der Kosmetikerin tendenziell mehr. Ein Hilfsgipser wurde mir für CHF 130.- in Rechnung gestellt und die Wartung der Entkalkungsmaschine ohne Material für CHF 295.- pro Std. Ein Schreiner Hilfsarbeiter hat CHF 96.- pro Stunde, ein Schreiner Praktiker CHF 98.- pro Stunde und ein ausgebildeter Schreiner oder Monteur erhält CHF110.- bis 124.- pro Stunde. Wohlgemerkt, das sind alles Berufe mit einer Lehre und nicht vergleichbar mit der Verantwortung einer Dipl. Pflegefachperson, welche einen Abschluss einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule hat. Es ist definitiv so, dass Pflegefachpersonen ihren Beruf ausüben, weil sie ihn gerne machen und nicht wegen des Verdienstes, der im Vergleich schlecht abschneidet.
Prisca Stucki
Grüt-Gossau ZH, Zürcher Oberland
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